Der 1954 gegründete Österreichische Kunstsenat ist eine Gemeinschaft von einundzwanzig Trägern des Großen Österreichischen Staatspreises, aus den Bereichen Architektur, bildende Kunst, Literatur und Musik. Die Mitgliedschaft im Senat besteht lebenslang und ist ehrenamtlich.
Die Aufgabe des Kunstsenats besteht darin, die Anliegen der Kunst in der Öffentlichkeit zu vertreten, die öffentlichen Stellen in wichtigen Fragen der Kunst zu beraten und Maßnahmen zur Kunstförderung und zur Bewahrung der kulturellen Substanz anzuraten.
Mehr über den österreichischen Kunstsenat kann man hier nachlesen:
www.kunstsenat.at/